Nachhaltigkeitsbericht erstellen
Große kapitalmarktorientierte Unternehmen erstellen bereits jetzt nichtfinanzielle Berichte oder Erklärungen mit Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen oder müssen einen separaten Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Die neue CSRD-Richtlinie der EU und die daraus abgeleiteten nationalen Bestimmungen verpflichten nun auch alle anderen großen Unternehmen sowie kleine kapitalmarktorientierte Unternehmen, Nachhaltigkeitsberichte zu veröffentlichen. Zusätzlich wurden mit den ESRS neue Standards erstellt, die detaillierte Vorgaben machen, welche Informationen zu veröffentlichen sind.
Ihr Ansprechpartner
Dr. Rudi Eder
Wann ist ein Nachhaltigkeitsbericht verpflichtend oder sinnvoll?
Nachhaltigkeitsberichte sind für große bzw. kapitalmarktorientierte Unternehmen vorgeschrieben. Für diese Unternehmen bietet es sich an, zusätzlich zum im Lagebericht des Unternehmens veröffentlichten Bericht einen öffentlichkeitswirksamen Nachhaltigkeitsbericht für die direkten Interessensgruppen wie Mitarbeiter, Gemeinschaft, Behörden oder Kunden zu erstellen.
Mittelständische Unternehmen können zielgerichtet einen Nachhaltigkeitsbericht als Imagebroschüre für ihre Interessensgruppen erstellen, um die Ergebnisse ihrer nachhaltigen Entwicklung öffentlich zu zeigen.
Alle Unternehmen, für die eines der folgenden Nachhaltigkeitsmerkmale in ihren Produkten zutrifft, sollten zusätzlich Ihre Kunden und andere Interessensgruppen über ihre Produkte informieren:
Unternehmen, die eine nachhaltige Produktpalette anbieten, sollten zusätzlich Ihre Kunden und andere Interessensgruppen über ihre Produkte informieren.
Inhalt und Anforderungen an den Nachhaltigkeitsbericht?
Laut CSRD vorgeschriebene Nachhaltigkeitsberichterstattung muss über die in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vorgegebenen Inhalte berichten.
Die Standards sind neben dem allgemeinen Berichtsstandard ESRS 2 in drei Gruppen – Umweltstandards, Sozialstandards (Unternehmen, Lieferkette und Gesellschaft) und Government-Standards – eingeteilt. Alle im ESRS 2 genannten allgemeinen Angaben sind verpflichtend. Die übrigen Standards unterliegen nur dann der Berichtspflicht, wenn eine Wesentlichkeitsanalyse nach der Methode der doppelten Materialität ergeben hat, dass die Inhalte und Aspekte für das Unternehmen relevant sind.
Für jeden der zu berichtenden Standards sind Angaben zu machen, die in jeweils vier Bereiche eingeteilt sind:
- Politik und Governance
- Strategie
- Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
- Ziele und Leistungskennzahlen
Die Angaben können jeweils textuelle Beschreibungen, Zusammenfassungen, Verweise, Kurzantworten, Tabellen oder Zahlen sein.
Nachhaltigkeitsbericht erstellen: Tipps & Ablauf
Um einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen zu können, sind zusätzlich zur Geschäftsführung, dem Nachhaltigkeitsteam, dem Controlling und PR alle Fachabteilungen hinzuzuziehen, die über die notwendigen Informationen und Inhalte verfügen.
Allein der ESRS 2 verlangt an die 200 Angaben zur Nachhaltigkeit. Je nach Ergebnis der Wesentlichkeit kann ein Vielfaches an Datenpunkten anzugeben sein. Darum sollte zur Gewährleistung einer termingerechten Abgabe die Verantwortung an eine koordinierende Funktion, z.B. ein/e Nachhaltigkeitsbeauftragte/r delegiert werden.
Wenn Sie einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, sollten folgende Schritte durchlaufen werden:
Die Abteilungen sollten bereits vor Beginn des Geschäftsjahres bzw. des Berichtszeitraums informiert sein, um einen Einblick in die Datenbasis zu erhalten und das Erstellen von zusätzlichen Daten rechtzeitig in die Wege zu leiten.
Nachhaltigkeitsbericht: Profitieren Sie von unserer Expertise
Die Kombination von Nachhaltigkeitsmanagement und Nachhaltigkeitsbericht liefert Ihnen wiederkehrende Vorteile, wenn Sie Ihren Nachhaltigkeitsbericht erstellen:
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