Der erste Schritt zur Klimaneutralität – Welche Daten benötigt werden
Ist das Ziel der Klimaneutralität einmal definiert, ist es sinnvoll, einen möglichst vernünftigen Weg zu unserem ‚Zielort Klimaneutralität‘ zu wählen. Dazu müssen wir aber wie beim Navi die Ausgangsposition unseres Unternehmens kennen. Jeder noch so herausfordernde Weg beginnt mit dem ersten Schritt. Auf dem Weg zur Klimaneutralität geht es dabei um die Bestandsaufnahme der relevanten Energiedaten.
Der Weg zum klimaneutralen Unternehmen gliedert sich in 4 Etappen (siehe Abb. 1) Jede Etappe bietet ihre spezifischen Herausforderungen, die zu bewältigen sind, damit das Zertifikat, das am Ende des Weges als Belohnung winkt, glaubwürdig nach außen kommuniziert und vertreten werden kann.
Die Ausgangsposition: Die CO2-Bilanz
Der erste Schritt (Energiedaten) ist dabei essentiell. Bevor Sie beginnen, sollten Sie wissen, wieviel Energie im Unternehmen verbraucht wird und wie hoch der CO2-Ausstoß ist. So wird gleich zu Beginn evident, wie groß die Aufgabe für das Unternehmen ist.
Erwähnt werden sollte, dass zu den Treibhausgasen entsprechend dem Kyoto-Protokoll neben CO2 auch Methan, Lachgas, fluorierte Gase sowie Schwefelhexafluorid und Stickstofftrifluorid zählen. Diese kommen übrigens häufiger in Unternehmen vor als wir denken, z.B. in Klimaanlagen.
Der Fußabdruck: Die Scopes
Mit dem CO2-Verbrauch bestimmen wir unseren Fußabdruck. Bevor wir aber Zahlen und Mengen bestimmen, sollten wir uns erst einmal Gedanken machen, was überhaupt zum Fußabdruck gehört. Je schwerer wir den Fuß belasten, desto tiefer wird der Abdruck. Ist nur die Größe entscheidend oder auch die Tiefe? Wollen wir den Abdruck des kompletten Fußes oder reicht für unsere Zwecke auch ein Teil? Berücksichtigen wir auch das Sprunggelenk?
Der Umfang wie auch die Methodik, den CO2-Ausstoß zu bestimmen, ist im GHG (Green House Gas) Protocol beschrieben. Darum wird für den Umfang der englische Begriff Scope benutzt. Im Grunde wurden 3 Scopes (siehe Abb. 2) definiert, anhand derer wir den Umfang und die Tiefe des Fußabdrucks beschreiben können. Diese sind auch in Österreich und Deutschland anerkannt und sogar in Normen (ÖNORM bzw. DIN 14064) hinterlegt.
Bei der Definition von Klimazielen oder etwa bei der Beantragung von Fördermitteln sind die Emissionen nach Scope 1 und Scope 2 verpflichtend anzugeben, Emissionen nach Scope 3 sind freiwillig. Bei der Kompensation sollte auch Scope 3 Berücksichtigung finden.
Datenerfassung: Voraussetzung zur Energieeffizienz
Letztendlich sollen die Energiedaten nicht nur dazu dienen, das Ausmaß des CO2-Ausstoßes zu erkennen. Vielmehr bekommen wir eine Sicht auf diejenigen Unternehmensbereiche, die sich gut dafür eignen, um Energie zu sparen und den CO2-Fußabdruck zu verkleinern.
Für Messeinrichtungen und Programme zur Energiedatenerfassung gibt es staatliche Zuschüsse wie z.B. im Modul 3 des Programms ‚Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft‘.
Die CONSENZUM Managementberatung unterstützt mittelständische Unternehmen im Prozess zur Klimaneutralität, von der Erstellung der CO2-Bilanz, über die Realisierung von Energieeffizienz, bis hin zur Identifizierung von Kompensationsprojekten und zur Zertifizierung der CO2-Kompensation.
Die CONSENZUM Impulse erscheinen 10 Mal jährlich. Wenn Sie diese gerne per E-Mail beziehen möchten, freuen wir uns über Ihre Anmeldung.